Der Tourteilnehmer ist eigenverantwortlich auch wenn er dem Tourguide folgt:
- Der Tourteilnehmer ist für sich selbst verantwortlich
- Der Tourteilnehmer ist allein verantwortlich für sein Fahrzeug (Verkehrsicherheit)
- Der Tourteilnehmer ist allein verantwortlich für Schutzkleidung
- Der Tourteilnehmer haftet nach §823 BGB